Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Nect Wallet

  1. Geltungsbereich

    1. Die Nect GmbH (nachfolgend „Nect“ genannt) bietet einen digitalen Identitätsnachweis, dient als Identitätsprovider und bietet digitale Signaturen für den Nutzer (natürliche Personen gemäß § 13 BGB oder Unternehmen gemäß § 14 BGB) unter Nutzung der App “Nect Wallet” (nachfolgend „App“) an.

    2. Das Nect Ident ist ein Verfahren, das in der App unter Verwendung eines mobilen Gerätes mit integrierter Video-, Foto- und Audiofunktion und ggf. NFC Schnittstelle zur Personenidentifikation (nachfolgend „Nutzer“) genutzt werden kann (nachfolgend „Identifizierungsleistungen“). Das Verfahren unterteilt sich in folgende Ausprägungen:

      1. Automatisiertes Video Ident - Erfassung des Nutzers und der Ausweisdokumente durch Video-, Foto- und Audiofunktion

      2. eID - Erfassung der Ausweisdokumente durch Video-, Foto- und NFC-Funktion.

      3. ePass - Erfassung der Ausweisdokumente durch Video-, Foto- und NFC-Funktion und Erfassung des Nutzers durch die Video-, Foto- und Audiofunktionen.

      4. Re-Ident - Erfassung des Nutzers durch die Video-, Foto- und Audiofunktionen und unter Wiederverwendung der Daten der Ausweisdokumente (s. 4.e und 4.f).

    3. Nect Sign ist ein Verfahren zur elektronischen Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung. Die vorliegenden AGB gelten somit auch für den Identitätsnachweis zur Ausstellung von Ad-hoc Zertifikaten. Weitergehende Informationen zur Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen sind im Dokument „Trust Service Practices Statement“ (TSPS) zu finden.

    4. Die AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen Nect und dem Nutzer im Hinblick auf die Nutzung der Nect-Wallet und den Leistungen von Nect. Etwaige zwischen dem Nutzer und den Nect-Partnern oder sonstigen Dritten getätigte Geschäfte unterliegen ausschließlich den zwischen dem Nutzer und den jeweiligen Nect-Partnern oder sonstigen Dritten vereinbarten Bestimmungen.

  2. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

    1. Das Nect-Ident-Verfahren dient zur Ausstellung eines digitalen Identitätsmittels zur Verwaltung und Nutzung in der App gegenüber der Nect (siehe auch 6.) und Dritten.

    2. Ein Nutzer kann gegenüber einem Dritten, beispielsweise einer Bank, einer Versicherung, einem Gewinnspielanbieter oder einem Signatur-Anbieter (nachfolgend „Partner“) unter Verwendung des Identitätsmittels seine Identität bestätigen, wenn er beispielsweise eine geschäftliche Beziehung aufnehmen will oder bereits in einer Geschäftsbeziehung steht.

    3. Partner sind häufig aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. § 203 StGB, Geldwäschegesetz, DE-Mail-Gesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Vertrauensdienstegesetz) dazu verpflichtet, die Identität eines Nutzers zu verifizieren, um mit diesem eine Geschäftsbeziehung eingehen zu können. Nect ist bei der Erbringung der Identifizierungsleistungen als selbständiger Dienstleister tätig. Nect wickelt keine Transaktionen oder Zahlungen zwischen dem Nutzer und dem Partner ab. Nect wird nicht als Vertreter oder Bote des Partners tätig. Für Leistungen des Partners gelten ausschließlich die zwischen Nutzer und Partner vereinbarten Vertragsbedingungen.

    4. Im Nect-Ident-Verfahren wird das Ergebnis der Personenidentifikation von Nect zu Dokumentations- sowie Verifikationszwecken, zur erneuten Nutzung sowie zur Erkennung von späterem Identitätsdiebstahl für die Laufzeit des Nutzungsvertrages gespeichert.

    5. Nach abgeschlossener Identitätsfeststellung teilt Nect dem Partner das Ergebnis mit, soweit der Nutzer hierzu zuvor seine Einwilligung erteilt hat.

    6. Das Ergebnis der Identifizierungsleistungen ist für den Nutzer über die App abrufbar.

  3. Zustandekommen des Vertrags

    1. Der Nutzungsvertrag zwischen Nect und dem Nutzer kommt zustande mit Akzeptieren der Nutzungsbedingungen in der App, unabhängig vom Ergebnis des initialen Nect-Ident-Verfahrens.

    2. Nect richtet sich vornehmlich an deutschsprachige Nutzer, die über 16 Jahre alt sind, was im Rahmen des Registrierungsvorganges in der App zu bestätigen ist. Diese AGB und weiteren Belehrungstexte stehen daher ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

    3. Nect speichert neben diesen AGB keine weiteren gesonderten Vertragstexte und hält diese auch nicht auf ihrer Webseite zum Abruf bereit. Der Inhalt dieser AGB kann jedoch in der App jederzeit abgerufen werden.

  4. Nect-Ident-Verfahren (ehemals bekannt als “Robo- oder Selfie-Ident-Verfahren“)

    1. Zur Durchführung des Verfahrens werden zunächst Bild- und Tonaufnahmen des von der Person verwendeten Ausweisdokuments erstellt.

    2. Weiterführende Authentifizierungsschritte werden in Abhängigkeit des verwendeten Dokuments (Identitätskarte, Reisepass, eID) und des Vorgangstyps (bspw. Identitätsnachweis, Führerscheinprüfung) vorgenommen.

      1. In den meisten Fällen folgt eine “Selfie-Aufnahme”. Hier wird der Nutzer aufgefordert zwei Worte zu sprechen. Die Aufnahme wird mit dem Passfoto des Ausweisdokuments abgeglichen.

      2. Verwendet der Nutzer eine eID Funktion, kann die Authentifizierung über den NFC Chip angeboten werden. Hierzu wird ggf. der Nutzer aufgefordert seine PIN einzugeben.

    3. Die Erstellung erfolgt mittels Verwendung der Video-, Foto, Sprachaufzeichnungs- und/oder NFC-funktion des Endgeräts des Nutzers („Self-Service-Verfahren“).

    4. Die erhobenen Daten werden an unsere Infrastruktur übertragen und dort analysiert („Verifikationsverfahren“).

    5. Das Ergebnis des Verifikationsverfahrens wird dem Nutzer übermittelt und als Identifizierungsmittel für die zukünftige Wiederverwendung über die Nect Wallet gespeichert.

    6. Die Verwendung des Identifizierungsmittels in einem folgenden Nect-Ident-Verfahren kann die oben beschriebenen Schritte abkürzen, sodass bspw. nur noch ein “Selfie” zur Legitimierung der Benutzung (Authentifizierung) des Identifizierungsmittels notwendig ist.

    7. Erfolgt die Personenidentifikation auf Veranlassung eines Partners (z.B. einer Versicherung oder Bank), so wird das Ergebnis nach vorheriger Einwilligung des Nutzers auch dem Partner elektronisch bekannt gegeben.

  5. Nect-Sign-Verfahren

    1. Nect ermöglicht es Ihnen, Dokumente mit einer fortgeschrittenen (FES) oder qualifizierten elektronischen Signatur (QES) digital zu unterschreiben. Ebenfalls nutzen Partnerunternehmen das Nect-Ident-Verfahren im Rahmen der elektronischen Signatur auf ihren Seiten.

    2. Nect nutzt für die Erstellung der notwendigen Signaturzertifikate zugelassene Vertrauensdiensteanbieter. Auf die separaten Geschäftsbedingungen der Vertrauensdiensteanbieter wird vor der Signatur ausdrücklich verwiesen.

    3. Zur Durchführung des Nect-Sign-Verfahrens im Rahmen der QES wird ein Identifizierungsergebnis aus einem Nect-Ident-Verfahren benötigt.

    4. Nach der erfolgreichen Durchführung des Nect-Ident-Verfahrens wird dem Nutzer das zu signierende Dokument (z.B. Vertrag) präsentiert.

    5. Die FES oder QES des Dokuments erfolgt nach Bestätigung durch den Nutzer.

  6. Nutzerkonto

    Ist der Nutzer ein Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, kann der Nutzer regelmäßig zunächst auf der Partner-Homepage die Daten des antragsstellenden Unternehmens eigenverantwortlich eingeben, bevor der Nutzer in den Geltungsbreich der Nect gelangt.

    1. Die Angaben zum Unternehmen werden über öffentliche und / oder proprietäre Unternehmensregister geprüft und / oder erweitert. Ggf. wird der Nutzer aufgefordert manuell weitere Angaben zum Unternehmen zu übermitteln, insbesondere wenn das Partnerunternehmen diese nicht bereits erfasst hat. Regelmäßig erfolgt diese Prüfung aber vollständig und automatisiert im Hintergrund.

    2. Im Falle einer elektronischen Signatur (FES oder QES) erfolgt die Vertretungssberechtigungsprüfung ebenfalls mithilfe von digitalen und automatisierten Registerprüfungen durch Nect. Sofern die Vertretungsberechtigungsprüfung nicht erfolgreich ist, ist der Nutzer berechtigt einen für ihn zeichnungsberechtigten Dritten zu bevollmächtigten. Hieraus resultiert für Nect aber keinesfalls eine Nachforschungs- und / oder Erkundigungspflicht bei den zuständigen öffentlichen und / oder proprietären Handelsregistern. Nect stellt dem Nutzer im Nect-Sign-Verfahren optional lediglich die technische Möglichkeit zur Verfügung, die Daten eines zeichnungsberechtigten Dritten eigenverantwortlich hochzuladen. Sofern der Nutzer im Nect-Sign-Verfahren die optionale Bevollmächtigung eines zeichnungsberechtigten Dritten in Anspruch nehmen möchte, ist allein der Nutzer als Vollmachtsgeber für die rechtsverbindliche Erteilung der Vollmacht verantwortlich. Eine Überprüfung der Vollmachtserklärung durch Nect und seine Mitarbeiter sowie die von ihm eingesetzten weiteren Mitarbeiter bzw. Subunternehmer findet nicht statt. Nect ist insbesondere weder für die Richtigkeit der angegebenen Daten des zeichnungsberechtigten Dritten noch für die rechtliche Reichweite und / oder Wirksamkeit der Bevollmächtigung verantwortlich.

  7. Nutzerkonto

    1. Mit Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen legt Nect automatisch ein Nutzerkonto an und vergibt eine individuelle Identifizierungsnummer.

    2. Die Verwendung und der Zugriff auf das Nutzerkonto (und damit die Protokolle festgestellter Personenidentifikationen) kann sowohl unter Verwendung des Nect-Ident-Verfahrens als auch durch Verwendung von vergleichbar starken Sicherheitsfaktoren erfolgen.

    3. Die Verwendung des Nutzerkontos darf ausschließlich zum Zwecke der hier beschriebenen Funktionen dienen, insbesondere zum Nachweis von Identität und/oder einzelnen Attributen (z.B. Alter) des Nutzers gegenüber Dritten.

    4. Nect ist berechtigt, das Nutzerprofil zu sperren, falls der Nutzer schuldhaft und schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieser AGB oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. In diesen Fällen besteht zugunsten von Nect auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nect behält sich vor, im Falle von strafrechtlich relevanten Verstößen eines Nutzers den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen.

    5. Der Nutzer kann nach Art. 17 DS-GVO jederzeit verlangen, dass seine bei Nect gespeicherten, personenbezogenen Daten gelöscht werden. Macht er dieses Recht gegenüber Nect geltend, so wird Nect – soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen – das Nutzerkonto insgesamt löschen und dies dem Nutzer mitteilen. Ein späteres Wiederherstellen des Nutzerkontos ist nach Löschung nicht möglich.

  8. Mitwirkungspflichten und sonstige Pflichten des Nutzers

    1. Die Identifizierungsleistungen können ohne Mitwirkung des Nutzers nicht erbracht werden. Der Nutzer ist daher zur angemessenen Mitwirkung, z. B. durch Befolgung der in der App erteilten Hinweise zum Verfahren verpflichtet.

    2. Insbesondere stellt der Nutzer Nect alle für die Identifizierungsleistung sowie zur Registrierung erforderlichen Angaben, Daten, Unterlagen, Dokumente und Informationen vollständig zur Verfügung und stellt die erforderliche Daten vollständig, wahrheitsgemäß und unverfälscht zur Verfügung.

    3. Die Möglichkeit, die Identifizierungsleistungen von Nect in Anspruch zu nehmen, ist zudem von den technischen Leistungen des vom Nutzer verwendeten Endgeräts abhängig. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die Leistungsfähigkeit und Kompatibilität des entsprechenden Endgerätes sicherzustellen.

    4. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers alle erforderlichen und angemessenen Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. Schutz seines Mobilgerätes vor Malware oder keine Weitergabe der übermittelten TAN an Dritte, zu treffen.

  9. Verfügbarkeit der Produkte, Verfahren und der App

    1. Nect ist bemüht, die Leistungen ohne Unterbrechungen zur Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf die komplexe, technische Infrastruktur wird jedoch eine Verfügbarkeit von maximal 98% im Jahresmittel zugesichert.

    2. Insbesondere behält sich Nect vor, die Verfügbarkeit zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Wartungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich oder geboten ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. Nect berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, stellt dem Nutzer bei längerfristigen Wartungsfenstern insbesondere in Textform Informationen zur Verfügung, soweit eine E-Mail-Adresse angegeben wurde.

    3. Nect stellt die Leistungen und die App durchgehend zur Verfügung. Reguläre Betriebszeit für den Kundenservice ist Werktags (Sonnabend ausgenommen) von 9:00 bis 17:00 MEZ. Wartungen werden von Nect grundsätzlich in der Zeit von 18:00 Uhr bis 07.00 Uhr durchgeführt, sowie im Ausnahmefall dann, wenn Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind.

  10. Vergütung

    1. Das Ergebnis des Nect-Ident und/oder Sign-Verfahrens wird im Regelfall von Partnern in Anspruch genommen, die eine rechtssichere Personenidentifikation oder elektronische Unterschrift ihres Kunden oder Interessenten benötigen. Die Nutzer zahlen daher selbst für die Inanspruchnahme des Verfahrens keine Vergütung.

    2. Nect behält sich jedoch vor, die Inanspruchnahme der Verfahren für ihre Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt kostenpflichtig zu machen, wenn diese ohne Einbindung von Partnern stattfindet. Eine solche Vertragsänderung wird jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig gegenüber dem Nutzer kommuniziert und eine Einspruchsmöglichkeit eingeräumt.

  11. Freistellung

    Der Nutzer stellt Nect von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer unbefugten Verwendung seiner Zugangsdaten oder der Identifizierungsnummer gegen Nect geltend machen, es sei denn, dass er die unbefugte Verwendung durch Dritte nicht zu vertreten hat.

  12. Haftung

    1. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

    2. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Nects, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die Erbringung der Leistungen notwendig ist.

    4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Nect nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    5. Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Nect, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

    6. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Nect eine Garantie übernommen hat.

    7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    8. Unbeschadet der vorhergehenden Bestimmungen mindert ein Mitverschulden des Nutzers – insbesondere die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen, unzureichende Datensicherung oder ein Verstoß gegen sonstige Vertragspflichten – die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.

    9. Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber Nect schriftlich anzuzeigen oder von Nect aufnehmen zu lassen, so dass Nect möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Nutzer weitere Schäden verhindern kann.

    10. Nect haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Nutzer alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen, insbesondere zur sicheren Aufbewahrung und Geheimhaltung, getroffen hat und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

  13. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung und Muster Widerrufsformular

    1. Widerrufsrecht
      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns,

      Nect GmbH
      Großer Burstah 21
      20457 Hamburg
      privacy@nect.com

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist rechtzeitig absenden.

    2. Folgen des Widerrufs
      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind alle beiderseits empfangenen Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, Zug um Zug um die wiederum Ihrerseits von uns empfangenen Leistungen und / oder Nutzungen (wie z.B. Gebrauchsvorteile), unverzüglich, aber spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    3. Ausschluss des Widerrufsrechts
      Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).

    4. Weiterer wichtiger Hinweis
      Sie stimmen ausdrücklich zu, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen.

      Ende der Widerrufsbelehrung

    5. Muster-Widerrufsformular
      (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An:

      Nect GmbH
      Großer Burstah 21
      20457 Hamburg
      privacy@nect.com

      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

      Bestellt am (*)/erhalten am (*)
      Name des/der Verbraucher(s)
      Anschrift des/der Verbraucher(s)
      Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
      Datum
      (Unzutreffendes streichen.)

      Ende des Muster-Widerrufsformulars

  14. Datenschutz

    Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

  15. Laufzeit und auflösende Bedingung

    Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Da das Nect-Ident-Verfahren mit sensitiven Daten im Sinne des Art. 9 DS-GVO arbeitet, der eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers vorsieht, steht dieser Nutzungsvertrag unter der auflösenden Bedingung eines Widerrufs der Einwilligung durch den Nutzer. Das Ident-Verfahren und das daraus resultierende Ergebnis ist die Leistungsgrundlage der Nect App. Nect ist daher nach (auch nur teilweise durchgeführter) Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr zur Vertragserfüllung verpflichtet.

  16. Schlussbestimmungen

    1. Diese AGB und alle unter Einbeziehung dieser AGB zwischen Nect und dem Nutzer geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    2. Nect ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über die Nutzung des Nect-Ident-Verfahrens und der App auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). Nect wird den Nutzer über eine geplante Vertragsübernahme und über die Person des Übernehmenden unverzüglich nach Kenntnis benachrichtigen. In diesem Fall steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu.

    3. Nect behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Vertragsbedingungen werden dem Nutzer spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten zur Verfügung gestellt. Auf die Änderung dieser AGB wird Nect auch auf ihrer Website hinweisen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung Nect über die Änderung der AGB, so gelten die geänderten AGB als von dem Nutzer akzeptiert. Nect verpflichtet sich, den Nutzer in der Benachrichtigung über die Änderung der AGB auf die Rechtsfolgen seines Schweigens gesondert hinzuweisen.

    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Nect und der Nutzer verpflichten sich, in diesem Fall baldmöglichst eine Vereinbarung zu treffen, die die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Regelungslücke in diesen AGB.

    5. Bei Beschwerden kann sich der Nutzer jederzeit an die europäische Online-Streitbeilegung-Plattform wenden, die unter der folgenden Adresse zu erreichen ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Nect nimmt allerdings an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

Stand: September 2023